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Am
Anfang steht immer ein böses Erschrecken.
Das Kind erzählt von Mißhandlungen, Schikanen oder beschämenden Ausgrenzungen
von Lehrern - was tun?
(Anregung zum Umgang mit
pädagogischem Versagen in Lehr- und Erziehungsberufen)
ABC
der ersten Schritte
Zuerst gilt es, sich Klarheit zu verschaffen. Eltern sollten sich bewußt
machen, daß eine seelische oder physische Mißhandlung ihres Kindes durch
Lehrer nicht nur das betroffene Kind, sondern auch - durch die Auswirkungen
auf das häusliche Leben - ihnen selbst und der gesamten Familie den Status
des Opfern zuordnet. Für Opfer gibt es Hilfen!
1.)
Verhältnisse bewußt machen:
Eltern haben es nie mit nur einem Lehrer zu tun! Jeder einzelne Lehrer ist
immer zugleich auch ein Teil des Kollegiums. Dort wirken Gruppen-Mechanismen.
Gemeinschafts-Merkmale können sein, falls einer der ihren durch Fehlhandlung
bzw. inkompetente Ausübung der Lehrtätigkeit auffiel: Negative Reaktionen
gegen das Opfer mit konstruierter Zuordnung von Eigenschuld, Abwiegelungs-
und Verschleierungs-Taktiken, Rudel-Verhalten, Kader-Mentalität.
Deutschland hat etwa 800.000 Lehrer. Diese unterrichten nicht nur in den Schulen.
Sie sind in Behörden, Amtsstuben, im Parlament und im Regierungs-Apparat zu
finden. In den Bildungs-Behörden bekleiden Lehrer bestimmende oder Aufsicht
führende Positionen. Sie sind ihre eigene Lobby und überall gegenwärtig. Wie
ein mafiöses Geflecht durchzieht ihr Berufsstand die Herrschafts-Strukturen
des Landes. Mutiges Aufmucken kann für einen einzelnen Lehrer immer die Gefahr
persönlicher und somit existenzieller Nachteile zu Folge haben. Kardinalfrage
bei jedem Ereignis: Wozu werden Lehrer neigen, die mit kinderfeindlichen Fehlleistungen
eines Kollegen konfrontiert sind? Werden sie sich gegen den Kollegen oder
gegen die Eltern stellen? Die Antwort verlangt nur etwas Realismus.
Die
gesetzlichen Vorgaben und das idealisierende Image des Lehrerstandes veranlassen
die Lehrkräfte situationsbedingt dazu, alles zu unternehmen, um den Anschein
von rechtlichlicher Akuratesse, Menschlichkeit und Kinder-Zugewandheit zu
vermitteln. Nicht zuletzt geht es auch darum, das soziale Ansehen des Pädagogen-Berufes
zu schützen, Zweifel an der Kompetenz zu zerstreuen und die Autorität zu erhalten.
Die wiederkehrenden Reaktions-Muster, welche bei Mißhandlungen gegen Kinder
durch Pädagogen zu beobachtenden sind, vermitteln inzwischen den Eindruck,
daß sich bei Lehrerschaft, Schulleitung und Aufsichtsbehörde, durchdachte
Mechanismen herausgebildet haben, welche ein Bekanntwerden verhindern sollen.
2.)
Probleme mit Lehrern richtig einschätzen:
Zeigen sich Fehlleistungen von Lehrkräften, können folgende Abläufe erwartet
werden:
Der Schriftliche Austausch mit konkreter Fakten-Benennung wird
von der Schule vermieden. Harmlos tuend, wird darauf gedrungen, die Problematik
auf der Ebene des Gesprächs zur regeln.
Die Eltern sind meist gutwillig, ahnungslos, friedensorientiert
und vertrauensvoll. Sie lassen sich darauf ein.
Klassische Eltern/Lehrer-Sitzung: Die Mutter ( alleinerziehend,
oder Vater muß arbeiten ) sitzt alleine vor einer Riege mit mehreren Lehrern,
welche sich die Gesprächsführung routiniert und taktisch geschickt zuspielen.
Für die betroffenen Eltern ist Situation neu. Traumatisierungen und Prägungen
der eigenen Schulzeit werden wach und behindern. Die Eltern fühlen sich verunsichert.
Später nach dem Ausbleiben der Verbesserung für das Kind, folgen
Ohnmachts-Empfindung, Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung, Frustration. Psychosomatische
Folgen - nicht nur bei dem Kind als direktem Opfer - sondern auch bei den
Familien-Mitgliedern sind nicht Ungewöhnlich.
3.)
Was macht Lehrer bei solchen Auseinandersetzungen so gut?
Ganz einfach, sie sind trainiert!
Lehrer haben solche Situation in den vergangenen Jahrzehnten viele Male absolviert.
Nur - es wurde von den Eltern nicht bemerkt.
Lehrer besitzen eine soziale Vorrangstellung. Sie wirken als Vertreter der
Schul-Administration und verfügen über ein absolutes Bewertungs-Monopol, welches
keinen unabhängigen Kontrollen unterliegt. Hinzu kommt noch, daß die Beurteilung
der eigenen beruflichen Leistungsbefähigung üblicherweise der persönlichen
Selbst-Einschätzung der Lehrer unterliegt. Zusammen kann dies ein bedrohliches
und sogar erpresserisch verwertbares Segment bilden, denn es schafft Abhängigkeit.
Kinder und Eltern sind dem ausgeliefert.
Nebeneffekt:
Lehrer erleben sich in einem geschützten Sozial-Biotop. Das kann Mitglieder
dieses Berufsstandes zur Überzeugung verleiten, ein Anrecht auf beständiges
Wohlbefinden zu besitzen und sich im Besitz einer alles umfassenden Unfehlbarkeit
zu wähnen. Zwangsläufig ergeben sich hierdurch Konsequenzen. Kinder, welche
diese "pädagogische Selbstsicht" durch ihr altersgemäßes Verhalten in Frage
stellen, gefährden "Ruhebedürfnis" und Behaglichkeit der betroffenen Lehrkraft.
Das kann Feindbild-Mechanismen hervorrufen, welche bis zum Wiedererwachen
der wilhelminischen Rohrstock-Mentalität führen können.
4.)
Sprache ist Waffe!
Dank berufsbedingter täglicher Übung erlangen Lehrer ein hohes Maß an sprachlicher
Gewandtheit mit beachtlichem Formulierungs-Geschick und überlegener Wortgewalt,
was ihnen in der Kommunikation mit Eltern eine dominante Position verleiht.
Dies wird zumeist noch durch Hemmnisse der Eltern gestützt, welche sich im
Zuge der Persönlichkeitsentwicklung von Kindheit an gebildet haben. Verantwortlich
sind hierbei die prägenden Sozialmuster unseres Kultur-Raumes, wie z.B. die
Traumatisierung durch die eigene Schulzeit, oder das hierdurch entstandene,
persönliche Mißverhältnis zu Autoritäten.
Die Folgen können sein:
Unterlegenheits-Empfindung der Eltern gegenüber Lehrern, verbunden
mit überhöhender Bewertung des Pädagogen-Wissens.
Ausblendung der Tatsache, daß Schulen im Wesentlichen nur allgemeine
Grundlagen vermitteln, jedoch die wirklich lebenswichtigen - und höherwertigen
- Kenntnisse, erst später, mit der beruflichen Spezifizierung erlangt werden.
Für viele Lebensfragen dürfte die höhere Kompetenz in Wahrheit bei den Eltern
liegen.
Fehleinschätzung der Pädagogen-Position und hieraus resultierend
ein vorauseilendes Grundvertrauen, Glaubensbereitschaft verbunden mit der
Richtigkeits-Vermutung gegenüber allem, was Lehrer äußern.
5.) Manipulationen machen Kinder zu Opfern. Tricks der Lehrer:
__ 1.) Vereinzelungs-Taktik! Den Eltern wird suggeriert, es handele sich um
eine Ausnahme-Situation mit ihrem Kind. Es werden Fall-Beispiele vom angeblichen
Versagen des - scheinbar mißratenen - Kindes aufgeführt. Daß sich andere Mitschüler
in gleicher Weise verhalten haben, wird hierbei unterschlagen.
__ 2.) Fakten-Verfälschung! Altersgemäße Schwachpunkte im Verhalten des Opfer-Kindes
werden monumentalisiert. Begebenheiten mit normalem Kinderverhalten werden
mit überspitzten Wertungen, aufbauschenden Wortschöpfungen dramatisiert und
als Zerrbild wiedergeben. Durch gezielt übersteigerte Lehrer-Reaktionen bei
Einzelgeschehnissen findet eine Diabolisierung und Ausgrenzung des Kindes
statt.
__ 3.) Standard-Abwiegelung: Die Glaubwürdigkeit der Kinder wird generell
in Frage gestellt. Kinder lügen hiernach angeblich immer! Lehrer genießen
demgegenüber das Renommee der Redlichkeit.
__ 4.) Schönrednerei: Bei Vorhaltungen zu pädagogischem Versagen von Lehrern
treten oft verbale "Glattbügler" auf. Sie verunwirklichen, verniedlichen,
verharmlosen. Sie sind meist Teil einer Lehrer-Riege mit besonderer rethorischer
Geschicklichkeit, welche in Spannungsfällen wortstark als soziale Weißmacher
für ihre Kollegen tätig wird. Daß hiermit eine Täter/Opfer-Umkehrung zu Lasten
der Kinder verbunden sein kann, wird als Kollateral-Schaden in Kauf genommen.
__ 5.) Anwendung der Taktik "Aus den Augen, aus dem Sinn": Bei mangelnder
Kompetenz der Lehrkräfte im Umgang mit Kindern, wird die persönliche Überforderung
oft hinter der Vorspiegelung medizinischer bzw. psychologischer Kompetenz
versteckt. Bestimmte Floskeln wie: "Aus pädagogischer Sicht" oder "aus pädagogischen
Erwägungen" suggerieren Urteilsfähigkeit , begründen Handlungsbedarf und dienen
als Vorlage um Kindern gesundheitliche Abnormitäten zu unterstellen und letztlich
in Psychatrien oder Förder- Einrichtungen abzuschieben.
__ 6.) Täter/Opfer-Umkehrung: Das Bemühen, eine Unrechtshandlung zu vertuschen
verläuft oft nach dem Prinzip des Spiels "Schwarzer Peter". Wenn es den Lehrern
gelingt, pädagogischen Versagen zur "Hilfs-Maßnahme für das Kind" zu wandeln
und dem Kind eine Schuldzuweisung anzuheften, erscheint der Täter schuldlos.
ELTERN-SELBSTHILFE,
Gegen-Maßnahmen
Erster Schritt: Geschehnisse prüfen und dokumentieren!
Das Kind sollte den Eltern alles berichten, was ihm widerfuhr.
Notizen machen und später schriftlich, detailgenau zusammenfassen. Besser
noch: Gespräche mit Diktiergerät oder Tonband aufnehmen, damit das Kind möglichst
ungestört erzählen kann. Oft ist es hilfreich, danach fragen, wie es die Mitschüler
wahrgenommen haben!
PROTOKOLL ANLEGEN
Klar strukturierte Ordnung einhalten: Wann (Datum, Uhrzeit)?
Wer (Opfer,Täter, Beobachter)? Wo? Was? Womit? Warum?
Konkret bleiben. Auf elementare Angaben zur Sache beschränken,
bei Gesprächs-Äußerungen die jeweiligen Personen-Namen benennen.
Auf die Darstellung persönlicher Gefühle und Befindlichkeit,
sowie die subjektive Bewertung der Geschehnisse, unbedingt verzichten. Es
lenkt vom Ursächlichen ab und verwässert das Kern-Thema
Nach Eltern mit ähnlichen Erfahrungen forschen. Diese zur schriftlichen
Dokumentierung anregen. Vorsicht, es gibt leider auch Eltern, welche sich
anfänglich mitfühlend und elternorientiert gebärden, aber im weitern Verlauf
des Konfliktes, letztendlich ihren Vorteil darin sehen, vorzugsweise die Position
der Lehrerinteressen stützen.
Überkreuz-Protokoll mit gleichgesinnten Eltern praktizieren.
Es kann lehrertypische Vereinzelungs-Praktiken unterlaufen. Das Überkreuz-Protokoll
funktioniert so, daß Eltern der Schüler ihre Kinder - möglichst täglich -
NICHT danach fragen, was das eigene Kind erlebt hat, sondern welche Abträglichkeiten
den anderen Mitschülern durch Lehrkräfte widerfahren ist und dies protokollmäßig
schriftlich, mit Datum und Namen, festhalten. Die Texte werden als Kopien
untereinander ausgetauscht. Es macht wehrhaft und entkräftet Übertreibungen
zum altersgemäßen Kinder-Verhalten durch Lehrer.
Die ELTERN-FIBEL von der Webseite "Lernen ohne Angst" herunterladen
und studieren.
http;//www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/Elternfibel%20%20Lehrergewalt.pdf
Zweiter
Schritt: Sich
im Web rechtlich kundig machen
1.) "Eltern contra Schulunrecht", Rubrik Opfer-Hilfe.
und
Recht-INFO / Gesetze.
2.) Weitere informelle Ausführungen bei "Lernen ohne Angst"
http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/LoaTippsfuerBetroffeneKonfliktablauf.htm
3.)
Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums
der Justiz hat mit der "OpferFibel" einen Rechtswegweiser für
Opfer einer Straftat herusgegeben.
Web-Adresse: www.bmj.de/opferfibel
pdf-Ausdruck: www.bmj.de/files/-/331/opferfibel.pdf
Dort werden Fragen zu gerichtlichen Verfahrensweisen und die Rechte als Opfer
beantwortet; sowie Kontakt-Adressen für Beistand und Hilfe, Opferberatung,
Zeugenbegleitung, rechtliche Beratung, finanzielle Hillfe und mehr, genannt.
4.)
Tipps zur Dienstaufsichtsbeschwerde bei "Lernen ohne Angst":
http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/LoaTippszurDienstaufsichtsbeschwerdegegenLehrer.htm
Dritter
Schritt: Rechtlich aktiv werden
Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige sind eine zweischneidige Sache,
wenn zugleich eine öffentliche Präsenz beabsichtigt ist. Schon mancher mag
sich über den § 353d als "Maulkorb-Paragraph" geärgert haben, da
die Verfahren deswegen über ein Jahr und mehr zum Schweigen zwingen können;
doch es ändert nichts an dessen gefährlicher Existenz.
Eine Alternative ist möglicherweise die Vor-Veröffentlichung: Der § 353d äußert
sich nicht dazu, wenn jemand das gesamte Text-Material bereits vor der Zustellung
einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige als Absichts-Erklärung veröffentlicht.
Allerdings dürfte es sinnvoll sein, wenn Bestätigungen von der vorzeitigen
Veröffentlichung, z.B. durch Kommentare oder Empfangsmitteilungen, als Beweise
vorliegen. Das Gesetz äußert sich sehr eindeutig:
§
353d [Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen]
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
-- 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens,
eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen
Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung
erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. (Komplett-Text
in Recht-INFO / Gesetze )
Vorsicht
Falle!
Mit Erhalt eines Bescheides muß ein Verfahren nicht abgeschlossen sein. Wenn
die Möglichkeit einer Beschwerde mitgeteilt wurde, besteht der Zustand des
Untersuchungs-Verfahrens fort. Die Möglichkeit zu Beschwerde wird mit einer
Frist-Angabe begrenzt. Also vorsichtig bleiben bis zum Fristablauf!
Reden
ist Silber!
Schreiben ist Gold!
Insbesondere bei der Absicht zur Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige
sollte von Anbeginn alles auf der Schrift-Ebene belassen werden, um die Kontrolle
über die Aussagen zu behalten. Gespräche vermeiden! Keine Vorweg-Telefonate
führen, z.B. um Gutwilligkeit oder Konsensfähigkeit zu demonstrieren oder
"um denen mal die Meinung zu sagen"!
Eine Strafanzeige NICHT bei der Polizei stellen, sondern direkt und schriftlich
an die Staatsanwaltschaft richten. Bei späteren Terminen Opferhilfen und Zeugenbegleitung
in Anspruch nehmen. Auf sachliche Wortführung achten, siehe oben.
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INHALT
Journalisten-Service
Für
Kinder/Eltern Schutz + Hilfe
Kurz-Info zu aktuellem Fall-Beispiel
Erste Hilfe für Eltern
Erste Hilfe bei Gewalt oder Unrecht
gegen Kinder durch Lehrer o. Erzieher
Eltern-Helfer
für Konflikt-Gespräche mit Lehrern
Opfer-Hilfe
Recht-INFO / Gesetze
Aufruf
an alle Eltern
Sekten-Barometer
Gefährdung für Kinder erkennen
Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten
1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
.... in der Rubrik "Schulunrecht"
2.) Staatliche Schulen
.... in der Rubrik "Lehrer-Unrecht"
3.) Sonder-Doku "Contra-Unschule"
Eltern-Doku einrichten
Erste Schritte
Regelement zur Eltern-Dokumentation
Hilfe zur Text-Formulierung
Muster-Seite für Eltern-Dokumentation
Tipps
für Aktiv-Eltern
Transfer-Adressen + INFO-Pool
Öffentliche Präsenz der Initiative
fördern
Aufkleber-Vorlagen
Netzwerk
für Kinder-Rechte:
www.lernen-ohne-angst.de
www.schule-neu-bilden.de
Schüler-Service
Schüler-Helfer
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Unverbindliches MUSTER für eine Strafanzeige
auf Grundlage der "Opferfibel" des Bundesministerium der Justiz
(Ersetzt keine rechtliche Beratung)
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Abs.
Hans Mustermann
Steilshooper Allee 1000
22309 Hamburg
Hamburg
den 10.10.2008
An die Staatsanwaltschaft
Hamburg Kaiser-Wilhelm-Straße 100
20316 Hamburg
Betr.
Strafanzeige gegen die Herrn Gerd Groß wegen Körperverletzung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Lehrer
Herrn Gerd Groß, wohnhaft Steilshooper Allee 1000, 22309 Hamburg.
Begründung:
Herr Gerd Groß ist in der Wildörfler-Schule, Wandsbeker Weg 6, 22165 Hamburg
als Lehrkraft tätig. Am 09.09.2008, gegen 11.00 Uhr, fand eine Aufführung
vor allen Schülern in der Aula der Wildörfler-Schule statt. Als die Aufführung
gegen 12.00 Uhr beendet war und die Schüler den Saal verließen, sprach der
Lehrer Groß den Schüler Willi Klein an.
Die Entgegnung des Kindes war anscheinend nicht im Sinne des Lehrers. Der
Lehrer Groß reagierte damit, daß er dem Jungen so heftig mit seiner Hand an
den Kopf schlug, daß dieser zu Boden stürzte. Statt sich dem Niedergeschlagenen
zuzuwenden, wandte sich der Lehrer um und eilte davon. Dies geschah vor Augen
aller Schüler im Saal. Es waren auch Erstkläßler anwesend.
Die Kinder zeigten sich erschreckt und aufgewühlt von der Gewalttat.
1.)
In dem physische Angriff des Lehrer Groß gegen den Schüler Willi Klein sehe
ich das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzt und einen
Verstoß gegen die Vorgaben der Aufsichtsfunktion welche Lehrkräft
zu erfüllen haben.
2.) Auf Grund der geltenden, zeitgemäßen Erkenntnisse in der Psychologie
und der Erziehungs-Wissenschaft, kann davon ausgegangen werden, daß
mit der physischen Gewalttat zugleich eine seelische Mißhandlung des Schüler
Willi Klein stattgefunden hat.
3.) Der gleiche Wissenstand belegt auch, daß die hautnahe Konfrontation
mit dem Gewalt-Ereignis, auf all die anderen Schüler, welche das Ereignis
mit ansehen mußten, als Akt seelischer Mißhandlung eingewirkt haben muß.
Der Paragraph 1631 BGB erklärt seelische Gewalt unmißverständlich zur Gesetzwidrigkeit.
Verstärkt
wird die Schwere der seelischen Mißhandlung durch die Aufgabenstellung des
Lehrer-Berufes. Naturgegeben nehmen Schüler einen Lehrer, auf Grund von dessen
Tätigkeit, als Vertreter der Schul-Autorität wahr. Das vermittelt den Kindern,
beginnend mit der Einschulung, Vertrauen und den Glauben, sich in einem besonders
beschützten Umfeld zu bewegen. Eine Lehrkraft hat im Zuge ihrer pädagogischen
Aufgabe eine wertbildende und humanistische Vorbild-Funktion zu erfüllen.
Bei gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Lehrkräfte ist davon auszugehen,
daß sich dies als schweres, seelisches Schock-Erlebnis auswirkt, zur Zerrüttung
des sozialen Grundvertrauens der Kinder führt und prägende Schäden, bis zur
emotionalen Fehlbildung, zur Folge hat.
Als
Zeugen benenne ich die Schüler der Wildörfler-Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Mustermann
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