Reglement zur Fertigungs der Eltern-Dokumentation
 
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Kindern helfen heißt: Selbst Aktiv werden und die familiäre Einzel-Initiative zur wirksamen gesellschaftlichen Aktion umwandeln.
Der Weg: Mit dem eigenen "Eltern/Schule-Schriftwechsel" als Internet-Dokumentation öffentlich für die Einhaltung der Kinder-Rechte einsetzen!
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INHALT
01.) Benennung der Doku-Homepage als Teil der Konzeption von "Eltern contra Schulunrecht"
02.) Einleitung zur Dokumentation
03.) Inhaltliche Ausgestaltung der Internet-Dokumentation
04.)
Fakten zum Impressum
05.)
Kinder- und Privatschutz
06.)
Die juristische Falle
07.)
Mißverständnisse vermeiden
08.)
Anmeldung der Internetseite bei "Eltern contra Schulunrecht"
09.) Sicherheit bei Kontakt mit der Redaktion
10.) Wachsamkeit

Regeln zum Einrichten der eigenen DOKU-Homepage:
1.) Benennung der eigenen "Doku-Homepage" im Verbund mit "Eltern contra Schulunrecht"
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Alle Doku-Site's unterteilen den Namen in 2 Komponenten.
A.) Sie verwenden den gemeinsamen Kernbegriff "Eltern-contra-Schulunrecht" am Anfang des Namens.
B.) Dann folgt der eigene Familien-Name, und zum Schluß ein Buchstabe in der Reihenfolge des Alphabets, um Probleme bei Namensgleichheit zu vermeiden.

Muster für die Internet-Adressierung bei drei Familien mit gleichen Namen:
Muster
A.) www.eltern-contra-schulunrecht-meier-a.de
Muster B.) www.eltern-contra-schulunrecht-meier-b.de
Muster C.) www.eltern-contra-schulunrecht-meier-c.de
Bevor der Name der neuen Eltern-Doku-Homepage als Internet-Adresse (Domain) angemeldet wird, sollte durch Namenseingabe in den Suchmaschinen geprüft werden, ob dieser noch frei ist.

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2.) Einleitung zur Dokumentation
Als erstes sollte versucht werden, auf unverfängliche Weise Verantwortlichkeiten und namentliche Bezüge zu Personen aufzuzeigen, welche in der folgenden Eltern-Dokumentation von Bedeutung sind, ohne daß einem die Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorgeworfen werden kann. Dazu ist es auch wichtig, dem möglichen Vorwurf der Einseitigkeit von Anbeginn jegliche Grundlage zu entziehen.
Um dies zu erreichen sollte eine kleine einleitende Abhandlung der Dokumentation vorangestellt werden, in der wertneutral, von positiven, bzw. nichtnegativen Ereignissen, von der Schule berichtet wird.

Hierbei ist es zweckmäßig sich möglichst nur auf die Zitierung von öffentlichen Quellen zu beschränken. Namensangaben werden nur benutzt, um kommentarlos auf ein Ereignis hinzuweisen. Sollten die hierbei benannten Personen in der nachfolgenden Dokumentation von Bedeutung sein, ist das natürlich nur ein Zufall.
Als Themen bieten sich an: Einschulung, Schulfeste, Sport-Veranstaltungen, Musik- oder Theater-Aufführungen.

Recherche-Möglichkeit:

1.) Interessante Materialien lassen sich im Internet finden. Vielfach gibt schon die öffentliche, schuleigene Internetseite Bilder und Texte wieder, welche es ermöglichen, dort angegebene Namen, durch Bezugangabe zum Ursprungstext, ungekürzt in den Einleitungstext einzubinden.
2.) Auch die Eingabe des Namens von einer Lehrkraft in die Suchmaschinen von Google&Co, führt manchmal zu erstaunlichen Ergebnissen. Schließlich führen auch Zeitungen, Verlage und andere Medien Internetseiten mit öffentlich zugänglichen Archiven.
3.) Manchmal wird man auch bei öffentlichen Publikationen der Schule fündig.

Der rechtliche Freiraum zur ungekürzten Namensnennung von Lehrern in Verbindung mit deren beruflichen Fehlleistungen ist noch unklar. Wenn hierzu konkrete neue Erkenntnisse vorliegen wird es auf dieser Seite mitgeteilt werden.
Bis dahin sollten die Namensangaben in den dokumentierten Schriftwechseln auf die Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachnamen gekürzt werden, nachdem eine Sicherungs-Kopie von der Urform erstellt wurde.

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3.) Inhaltliche Ausgestaltung
Die Internet-Dokumentation sollte sachbezogen, übersichtlich und einfach bleiben und sich auf die Textwiedergabe des Schriftverkehrs beschränken. Keine Bilder, keine grafischen Ausschweifungen, keine private Selbstdarstellung, keine Werbung, keine Kosten für Besucher der Homepage!
Zusatz-Texte sollten nur der Orientierung innerhalb der Dokumentationen dienen. Wenn Sie der Ansicht sind, daß es noch inhaltliches zur Sache zu sagen gibt, verfassen Sie dies als offiziellen Brief und senden diesen an die Schule, bzw. dem Lehrer. Gerade bei einer öffentlichen Kommunikation sollte die formelle Form immer gewahrt bleiben. Das Schreiben kann anschließend in die Internet-Dokumentation aufgenommen werden. Falls eine Antwort folgt, wird diese ebenfalls in die Eltern-Doku-Site eingefügt.

Aber auch wenn Ihr Kind die betreffende Schule bereits seit vielen Jahren verlassen hat, spricht nichts dagegen, sich in einer abschließenden Stellungnahme gegenüber der Schule zu äußern. Sie könnten noch einmal alle Gründe ihrer Entscheidung - die Schule zu verlassen - ausführlich benennen, die seelischen Verletzungen Ihres Kindes und alle Unregelmäßigkeiten und Fehlleistungen aus Ihrer Sicht differenziert auflisten. Natürlich sollten auch die persönlichen Eindrücke, welche bestimmte Lehrer bei Ihnen hinterlassen haben, deutlich und ungeschminkt beschrieben werden. Denn es ist so: So lange Sie Ihre Unzufriedenheit nur einseitig in Gesprächen äußern, bleibt es eine unbedeutende subjektive Meinung. Wenn Sie hingegen eine Betrachtung zur Sache als formellen Brief an Lehrer oder Schule richten, wird diese Äußerung zu einem wertvollen Schriftbeleg. Sie erhält eine ernst zu nehmende Beweiskraft. Denn der Gegenseite ist ja nun die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, welche sie nutzen, oder mit stillschweigendem Eingeständnis übergehen kann.

Tipp 1: Hüten sie sich davor, etwas als Behauptung zu formulieren, wenn die Beweisbarkeit nicht gesichert ist! Gleichgültig, was am Anfang geredet wurde - es gibt viele Eltern, welche ihren Mut schnell verlieren, wenn sie kinderfeindliche Handlungen der Lehrer regulär bezeugen sollen. Prozesse werden nicht nur geführt um zu gewinnen, sondern auch um einzuschüchtern! Also sollte nicht leichtfertig eine Grundlage zur gerichtlichen Auseinandersetzung geliefert werden.

Formulieren Sie Ihre Äußerung im Zweifelsfalle besser als Schlußfolgerung in Verbindung mit dem Bezug zur Sache; oder als Meinung wie: "aus meiner Sicht", "nach meiner Wahrnehmung", "nach meinen Werten", "es läßt vermuten"; oder Sie verwenden statt einer Behauptung die Möglichkeitsform mit dem Wörtchen "kann", u.s.w.!

Tipp 2: Zeigen Sie sich konstruktiv und interessiert. Verbinden Sie das Schreiben an die Schule, wenn möglich, mit konkreten Verbesserungsvorschlägen z.B. zu Seminaren der Lehrerfortbildung und/oder fragen Sie nach dem pädagogischen Hintergrund zur Handlungsweise von Schul-Autoritäten, wenn der Eindruck von Mängeln vorliegt. Ihre Äußerungen wollen schließlich keine "Angriffe", sonder nur konstruktive " Vorhaltungen" oder Ausdruck Ihrer Sorge sein. Sie orientieren sich nur daran, daß die Schule ihren Lehrauftrag erfüllen muß.

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4.) Fakten zum Impressum
Das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es fehlt kann einem schnell ein teurer Abmahnbrief ins Haus flattern. Name, Adresse und Erreichbarkeit müssen angeben sein. Im Rahmen von "eltern-INFO-net" sollte das Impressum zwecks Übersichtlichkeit immer auf der Startseite plaziert sein. Warnung! Im Internet schwirren Roboterprogramme herum, um eigenaktiv die Adressen auszuforschen, welche im Html-Code geschrieben sind. Als Folge wird das E-Mail-Postfach mit unerwünschter Werbung, den sogenannten SPAM's zugemüllt, welche oft sogar noch Viren im Anhang verbreiten. Etwas Schutz erhalten Sie, wenn Sie alle Angaben im Impressum als Grafik anlegen.

5.) Kinder- und Privatschutz
A.) Die Privatsphäre der Kinder, wie auch außenstehender Privatpersonen sind zu schützen. Ihre Namen und deren Adressen sind unkenntlich zu machen.
B.) Zu dem Lehrerberuf gibt es Unklarheiten. Eine Ansicht besagt, daß Lehrer mit ihrer Tätigkeit eine Aufgabe erfüllen, welche direkte Auswirkung auf die Bevölkerung und das öffentliche Leben des Landes haben. Sie nehmen damit eine öffentliche Position ein, was folglich auch öffentlich begutachtet werden muß. Hiernach können Eltern als Betroffene, bei der Internet-Dokumentierung des Schriftwechsels, die vollen Namen der betreffenden Lehrer stehen lassen, müssen aber - zum Schutz der Familienangehörigen - seine Privatadresse unlesbar machen. Die Angaben zur Schule und die Namen der die alternativ entgegenstehende - nichtjuristische und ungesicherte - Ansicht befürchtet die Möglichkeit von Konflikten mit dem Persönlichkeitsrecht.

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6.) Die juristische Falle
Gefahr droht durch den § 353d. Falls Eltern noch in einem Rechtsstreit mit Schule oder Lehrer verwickelt sind, kann es unzulässig sein, Schriftunterlagen zu veröffentlichen. In der Rubrik Rechtshilfe ist der Paragraph einzusehen. Wissen ist die halbe Miete. Die Kenntnis von den Mechanismen der schulischen Kräfte gegenüber den Eltern kann äußerst hilfreich sein.
Das Buch "Wenn Lehrer schlagen" (Droemer-Verlag/ISBN 978-3-426-27425-5) ist hierzu sehr informativ.

7.) Mißverständnisse vermeiden
Um einer falsche Wahrnehmung der dokumentierten Texte entgegenzuwirken, könnte der folgende Text auf der Startseite möglicherweise hilfreich sein:
Redaktioneller Hinweis: Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, sei hier noch einmal festgestellt, daß alle - von "NAME" verfaßten, oder zu verantwortenden - Ausführungen auf dieser Homepage, welche nicht ausdrücklich auf einen nachweisbaren Beleg von konkreten Fakten beruhen, eine persönliche Meinungsäußerung darstellen.
Wieweit dies rechtlich wirksam ist, konnte noch nicht verbindlich geklärt werden.

8.) Anmeldung der Internetseite im Verbund mit "Eltern contra Schulunrecht".
Die Doku-Seiten sollten bei "Eltern contra Schulunrecht" per E-Mail angemeldet werden. Hier sollte neben dem Namen des Ansprechpartners auch die Telefonnummer für Rückfragen benannt werden. Nach Akzeptierung der Internet-Adresse wird diese je nach Zuordnung in der Rubrik "Lehrer-Unrecht" (für staatliche Schulen) oder "Schulunrecht" (für Privat- und Waldorf-Schulen) veröffentlicht.

9.) Sicherheit bei Kontakt mit der Redaktion
"Eltern contra Schulunrecht" ist eine Eltern-Initiatve, wird privat getragen und verfolgt keine kommerziellen Interessen. Private Angaben bleiben redaktionsintern und werden nicht weitergegeben. Veröffentlicht wird nur die freigegebene Internet-Adresse der angemeldeten Dokumentation.

10.) Wachsamkeit
Wenn sich als Folge der Internet-Präsenz negative Folgen ergeben, informieren Sie bitte
"Eltern contra Schulunrecht", damit die Fakten nach Absprache veröffentlicht werden können.

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