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Kindern helfen
heißt: Selbst Aktiv
werden und die familiäre Einzel-Initiative zur wirksamen gesellschaftlichen
Aktion umwandeln.
Der Weg: Mit dem eigenen "Eltern/Schule-Schriftwechsel"
als Internet-Dokumentation öffentlich für die Einhaltung der Kinder-Rechte
einsetzen!
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INHALT
01.) Benennung der Doku-Homepage als Teil der Konzeption
von "Eltern contra
Schulunrecht"
02.) Einleitung zur Dokumentation
03.) Inhaltliche Ausgestaltung der Internet-Dokumentation
04.) Fakten zum Impressum
05.) Kinder- und Privatschutz
06.) Die juristische Falle
07.) Mißverständnisse vermeiden
08.) Anmeldung der Internetseite bei "Eltern
contra Schulunrecht"
09.) Sicherheit bei Kontakt mit der Redaktion
10.) Wachsamkeit
Regeln
zum Einrichten der eigenen DOKU-Homepage:
1.) Benennung der eigenen "Doku-Homepage"
im Verbund mit "Eltern
contra Schulunrecht".
Alle Doku-Site's unterteilen den Namen in 2 Komponenten.
A.) Sie verwenden den gemeinsamen Kernbegriff "Eltern-contra-Schulunrecht"
am Anfang des Namens.
B.) Dann folgt der eigene Familien-Name, und zum Schluß ein Buchstabe
in der Reihenfolge des Alphabets, um Probleme bei Namensgleichheit zu vermeiden.
Muster
für die Internet-Adressierung bei drei Familien mit gleichen Namen:
Muster A.)
www.eltern-contra-schulunrecht-meier-a.de
Muster B.) www.eltern-contra-schulunrecht-meier-b.de
Muster C.) www.eltern-contra-schulunrecht-meier-c.de
Bevor
der Name der neuen Eltern-Doku-Homepage als Internet-Adresse (Domain) angemeldet
wird, sollte durch Namenseingabe in den Suchmaschinen geprüft werden,
ob dieser noch frei ist.
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2.)
Einleitung zur Dokumentation
Als erstes sollte versucht werden, auf unverfängliche Weise Verantwortlichkeiten
und namentliche Bezüge zu Personen aufzuzeigen, welche in der folgenden
Eltern-Dokumentation von Bedeutung sind, ohne daß einem die Verletzung
des Persönlichkeitsrechts vorgeworfen werden kann. Dazu ist es auch wichtig,
dem möglichen Vorwurf der Einseitigkeit von Anbeginn jegliche Grundlage
zu entziehen.
Um dies zu erreichen sollte eine kleine einleitende Abhandlung der Dokumentation
vorangestellt werden, in der wertneutral, von positiven, bzw. nichtnegativen
Ereignissen, von der Schule berichtet wird.
Hierbei
ist es zweckmäßig sich möglichst nur auf die Zitierung von
öffentlichen Quellen zu beschränken. Namensangaben werden nur benutzt,
um kommentarlos auf ein Ereignis hinzuweisen. Sollten die hierbei benannten
Personen in der nachfolgenden Dokumentation von Bedeutung sein, ist das natürlich
nur ein Zufall.
Als Themen bieten sich an: Einschulung, Schulfeste, Sport-Veranstaltungen,
Musik- oder Theater-Aufführungen.
Recherche-Möglichkeit:
1.) Interessante Materialien lassen sich im Internet finden.
Vielfach gibt schon die öffentliche, schuleigene Internetseite Bilder
und Texte wieder, welche es ermöglichen, dort angegebene Namen, durch
Bezugangabe zum Ursprungstext, ungekürzt in den Einleitungstext einzubinden.
2.) Auch die Eingabe des Namens von einer Lehrkraft in die Suchmaschinen
von Google&Co, führt manchmal zu erstaunlichen Ergebnissen. Schließlich
führen auch Zeitungen, Verlage und andere Medien Internetseiten mit öffentlich
zugänglichen Archiven.
3.) Manchmal wird man auch bei öffentlichen Publikationen
der Schule fündig.
Der rechtliche
Freiraum zur ungekürzten Namensnennung von Lehrern in Verbindung mit
deren beruflichen Fehlleistungen ist noch unklar. Wenn hierzu konkrete neue
Erkenntnisse vorliegen wird es auf dieser Seite mitgeteilt werden.
Bis dahin sollten die Namensangaben in den dokumentierten Schriftwechseln
auf die Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachnamen gekürzt werden, nachdem
eine Sicherungs-Kopie von der Urform erstellt wurde.
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3.)
Inhaltliche Ausgestaltung
Die Internet-Dokumentation sollte sachbezogen, übersichtlich und einfach bleiben
und sich auf die Textwiedergabe des Schriftverkehrs beschränken. Keine Bilder,
keine grafischen Ausschweifungen, keine private Selbstdarstellung, keine Werbung,
keine Kosten für Besucher der Homepage!
Zusatz-Texte sollten nur der Orientierung innerhalb der Dokumentationen dienen.
Wenn Sie der Ansicht sind, daß es noch inhaltliches zur Sache zu sagen gibt,
verfassen Sie dies als offiziellen Brief und senden diesen an die Schule,
bzw. dem Lehrer. Gerade bei einer öffentlichen Kommunikation sollte die formelle
Form immer gewahrt bleiben. Das Schreiben kann anschließend in die Internet-Dokumentation
aufgenommen werden. Falls eine Antwort folgt, wird diese ebenfalls in die
Eltern-Doku-Site eingefügt.
Aber auch
wenn Ihr Kind die betreffende Schule bereits seit vielen Jahren verlassen
hat, spricht nichts dagegen, sich in einer abschließenden Stellungnahme
gegenüber der Schule zu äußern. Sie könnten noch einmal alle Gründe ihrer
Entscheidung - die Schule zu verlassen - ausführlich benennen, die seelischen
Verletzungen Ihres Kindes und alle Unregelmäßigkeiten und Fehlleistungen aus
Ihrer Sicht differenziert auflisten. Natürlich sollten auch die persönlichen
Eindrücke, welche bestimmte Lehrer bei Ihnen hinterlassen haben, deutlich
und ungeschminkt beschrieben werden. Denn es ist so: So lange Sie Ihre Unzufriedenheit
nur einseitig in Gesprächen äußern, bleibt es eine unbedeutende subjektive
Meinung. Wenn Sie hingegen eine Betrachtung zur Sache als formellen Brief
an Lehrer oder Schule richten, wird diese Äußerung zu einem wertvollen Schriftbeleg.
Sie erhält eine ernst zu nehmende Beweiskraft. Denn der Gegenseite ist ja
nun die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, welche sie nutzen, oder mit
stillschweigendem Eingeständnis übergehen kann.
Tipp
1: Hüten sie sich davor, etwas als Behauptung zu formulieren, wenn die
Beweisbarkeit nicht gesichert ist! Gleichgültig, was am Anfang geredet wurde
- es gibt viele Eltern, welche ihren Mut schnell verlieren, wenn sie kinderfeindliche
Handlungen der Lehrer regulär bezeugen sollen. Prozesse werden nicht nur geführt
um zu gewinnen, sondern auch um einzuschüchtern! Also sollte nicht leichtfertig
eine Grundlage zur gerichtlichen Auseinandersetzung geliefert werden.
Formulieren
Sie Ihre Äußerung im Zweifelsfalle besser als Schlußfolgerung in Verbindung
mit dem Bezug zur Sache; oder als Meinung wie: "aus meiner Sicht", "nach meiner
Wahrnehmung", "nach meinen Werten", "es läßt vermuten"; oder Sie verwenden
statt einer Behauptung die Möglichkeitsform mit dem Wörtchen "kann", u.s.w.!
Tipp
2: Zeigen Sie sich konstruktiv und interessiert. Verbinden Sie das Schreiben
an die Schule, wenn möglich, mit konkreten Verbesserungsvorschlägen
z.B. zu Seminaren der Lehrerfortbildung und/oder fragen Sie nach dem pädagogischen
Hintergrund zur Handlungsweise von Schul-Autoritäten, wenn der Eindruck
von Mängeln vorliegt. Ihre Äußerungen wollen schließlich
keine "Angriffe", sonder nur konstruktive " Vorhaltungen"
oder Ausdruck Ihrer Sorge sein. Sie orientieren sich nur daran, daß
die Schule ihren Lehrauftrag erfüllen muß.
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4.)
Fakten zum Impressum
Das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es fehlt kann einem schnell
ein teurer Abmahnbrief ins Haus flattern. Name, Adresse und Erreichbarkeit
müssen angeben sein. Im Rahmen von "eltern-INFO-net" sollte das Impressum
zwecks Übersichtlichkeit immer auf der Startseite plaziert sein. Warnung!
Im Internet schwirren Roboterprogramme herum, um eigenaktiv die Adressen auszuforschen,
welche im Html-Code geschrieben sind. Als Folge wird das E-Mail-Postfach mit
unerwünschter Werbung, den sogenannten SPAM's zugemüllt, welche oft sogar
noch Viren im Anhang verbreiten. Etwas Schutz erhalten Sie, wenn Sie alle
Angaben im Impressum als Grafik anlegen.
5.)
Kinder- und Privatschutz
A.) Die Privatsphäre der Kinder, wie auch außenstehender Privatpersonen sind
zu schützen. Ihre Namen und deren Adressen sind unkenntlich zu machen.
B.) Zu dem Lehrerberuf gibt es Unklarheiten. Eine Ansicht besagt, daß Lehrer
mit ihrer Tätigkeit eine Aufgabe erfüllen, welche direkte Auswirkung auf die
Bevölkerung und das öffentliche Leben des Landes haben. Sie nehmen damit eine
öffentliche Position ein, was folglich auch öffentlich begutachtet werden
muß. Hiernach können Eltern als Betroffene, bei der Internet-Dokumentierung
des Schriftwechsels, die vollen Namen der betreffenden Lehrer stehen lassen,
müssen aber - zum Schutz der Familienangehörigen - seine Privatadresse unlesbar
machen. Die Angaben zur Schule und die Namen der die alternativ entgegenstehende
- nichtjuristische und ungesicherte - Ansicht befürchtet die Möglichkeit von
Konflikten mit dem Persönlichkeitsrecht.
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6.)
Die juristische Falle
Gefahr droht durch den § 353d. Falls Eltern noch in einem Rechtsstreit
mit Schule oder Lehrer verwickelt sind, kann es unzulässig sein, Schriftunterlagen
zu veröffentlichen. In der Rubrik Rechtshilfe ist der Paragraph einzusehen.
Wissen ist die halbe Miete. Die Kenntnis von den Mechanismen der schulischen
Kräfte gegenüber den Eltern kann äußerst hilfreich sein.
Das Buch "Wenn Lehrer schlagen" (Droemer-Verlag/ISBN 978-3-426-27425-5)
ist hierzu sehr informativ.
7.)
Mißverständnisse vermeiden
Um einer falsche Wahrnehmung der dokumentierten Texte entgegenzuwirken, könnte
der folgende Text auf der Startseite möglicherweise hilfreich sein:
Redaktioneller Hinweis: Um Fehlinterpretationen vorzubeugen,
sei hier noch einmal festgestellt, daß alle - von "NAME" verfaßten,
oder zu verantwortenden - Ausführungen auf dieser Homepage, welche nicht
ausdrücklich auf einen nachweisbaren Beleg von konkreten Fakten beruhen,
eine persönliche Meinungsäußerung darstellen.
Wieweit dies rechtlich wirksam ist, konnte noch nicht verbindlich geklärt
werden.
8.)
Anmeldung der Internetseite im Verbund mit "Eltern
contra Schulunrecht".
Die Doku-Seiten sollten bei "Eltern
contra Schulunrecht" per E-Mail angemeldet werden. Hier sollte neben
dem Namen des Ansprechpartners auch die Telefonnummer für Rückfragen benannt
werden. Nach Akzeptierung der Internet-Adresse wird diese je nach Zuordnung
in der Rubrik "Lehrer-Unrecht"
(für staatliche Schulen) oder "Schulunrecht"
(für Privat- und Waldorf-Schulen) veröffentlicht.
9.)
Sicherheit bei Kontakt mit der Redaktion
"Eltern contra Schulunrecht"
ist eine Eltern-Initiatve, wird privat getragen und verfolgt keine kommerziellen
Interessen. Private Angaben bleiben redaktionsintern und werden nicht weitergegeben.
Veröffentlicht wird nur die freigegebene Internet-Adresse der angemeldeten
Dokumentation.
10.)
Wachsamkeit
Wenn sich als Folge der Internet-Präsenz negative Folgen ergeben, informieren
Sie bitte
"Eltern contra
Schulunrecht", damit die Fakten nach Absprache veröffentlicht werden
können.
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.... in der Rubrik "Schulunrecht"
2.) Staatliche Schulen
.... in der Rubrik "Lehrer-Unrecht"
3.) Sonder-Doku "Contra-Unschule"
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