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1.)
Lehrer als Gewalt-Täter gegen Kinder
2007 wurde die Mißhandlung von Kindern durch Waldorf-Lehrer an
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek" bekannt und führte zu Strafanzeigen.
Das Bestreben, von Eltern, solchen Auswüchsen entgegen zu wirken, deckte
weitere haarstäubende Sachverhalte auf. Schriftwechsel belegen dies!
2008, wurden diese Unterlagen als Web-Dokumentation in www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
allgemein zugänglich gemacht. Sie offenbaren, daß in Hamburger Schulen
legitime Freiräume zur physischen Mißhandlung und Psycho-Gewalt gegen Kindern
durch Lehrer bestehen.
Einblicke:
1.) "Pädagogik" einer Waldorfschule: Eine Lehrkraft schlug 2007 ein
Kind, in der vollen Aula der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek -
mit Kindern vom ersten Schuljahr an - vor den Augen der Mitschüler, so
heftig ins Gesicht, daß das Opfer zu Boden stürzte. Im Gegensatz zum heute
gültigen medizinischen Wissenstand, vertrat die Waldorfschule die Ansicht,
daß solch Gewalt-Ereignis bei jenen Kindern, welche als unfreiwillige
Beobachter dem Schreck-Erlebnis und den Folgeängsten ausgesetzt waren,
keine seelischen Traumatisierung herbeiführt. (Brief vom 4.12.2007)
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 1.2
2.) 04.12.2007, Waldorf-Reaktion: Einschüchternde Drohung!
RA Frau Dr. Ursula Prall fordert den Vater M.Hell auf, es zukünftig
zu unterlassen, die Behauptung, zu verbreiten, dass es "seelische
Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Misshandlungen
und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen
miterleben mussten", gegeben hat.
Dazu folgte die Ergänung: Diese
Unterlassungsaufforderung bezieht sich auch auf die Behauptung mit entsprechendem
Inhalt, wozu u.a. die Behauptung zählt, dass Kinderrechte herzlos
mißachtet würden. Gedroht wurde mit gerichtlicher Unterlassungsverfügung
mit Festsetzung eines Bußgeldes.
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 1.2
3.)
Dienstaufsichts-Beschwerde vom 15.09.2008 gegen die Hamburger Schulaufsicht
enthüllt Gewalt-Tolerierung und Freiräume für Kindesmißhandlung durch Lehrer!
Sachstand: Einem Kinde werden die Haare von einem Waldorlehrer in Büscheln
herausgerissen! Die Hamburger Schulaufsicht macht hierzu deutlich, daß sie
nicht im Stande sei, gegen physische Gewalttätigkeit dieser Art und psychische
Mißhandlungen, einzuschreiten. (Schreiben vom 22.10.2008) www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 4.2
4.)
Dienstaufsichts-Beschwerde vom 15.09.2008 gegen Hamburger Staatsanwalt enthüllt:
Fragwürdige Rechtspraxis bei Kindesmißhandlung durch Lehrer!
Zu dem Geschehnis, daß ein Waldorf-Lehrer einem Kind die Haare in Büscheln
herausriß, erklärt die Staatsanwaltschaft Hamburg, daß kein öffentliches
Interesse für eine strafrechtliche Würdigung
bestehen würde. Dazu wird verdeutlicht, daß seelische Mißhandlung von
Kindern bei Ermittlungen gegen Lehrer nicht berücksichtigt wird. (Schreiben
vom 08.10.2008)
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 6.1
5.)
10.11.2008, Strafanzeige gegen Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Schulgeldern für Privat-Interessen
von Waldorf-Lehrern.
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 1.3
6.)
Sekten-Status. Waldorf-Geheimnis enttarnt! Schriftwechsel offenbaren
Gefahren-Potenzial für Kinder durch sektentypische Charakteristiken an
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. Es herrscht Besorgnis. Ist
dies typisch für alle Waldorfschulen? (Schreiben vom 08.11.2008)
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 3.2
7.)
Das Sektenbarometer macht Merkmale des Sektentums, insbesondere im
Schulwesen, transparent. Siehe >>
8.)
Skandalöses Schweigen! Die großen Hamburger Parteien und der Kinderschutzbund
hüllen sich trotz mehrfacher Anschreiben wegen Geschehnisse mit Gewalt
gegen Kinder durch Lehrer und Schulunrecht, in Schweigen - oder verbergen
sich hinter nichtssagende Formal-Floskeln.
www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de , DOKUMENTATION,
Seite 5.1 und 8.1
9.) Regierungs-Institution weigert sich, Kinder zu schützen! Das
Bundesministerium der Justiz lehnt es ab, dagegen einzuschreiten, daß
Bundesgesetze zum Schutz der Kinder, insbesondere wenn diese zum Opfer
von gesetzwidriger Gewalt durch Lehrer wurden, im Bundesland Hamburg mißachtet
werden! www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
, DOKUMENTATION, Seite 7.1
2.)
Strafanzeigen gegen Lehrer
Dokumentation:
eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
,
Seite 6.1 (Staatsanwaltschaft)
28.02.2007, Strafanzeige gegen Waldorf-Lehrer G.
weil er einen Schüler mit solcher Heftigkeit schlug, daß dieser
zu Boden stürzte.
10.07.2007 Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens nach Zahlung
einer Buße.
Beschwerde wurde abgelehnt.
15.05.2007, Strafanzeige gegen Waldorf-Lehrer S.
weil dieser einen Schüler mit solcher Heftigkeit am Schopf zu
Boden gezerrt hatte, daß die Haare in Büscheln herausgerissen
wurden.
21.04.2008, Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens mit
der Begründung "daß die Schuld als gering anzusehen ist
und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht".
15.05.2007, Strafanzeige gegen Waldorf-Lehrer S. Verfahren
läuft noch.
3.)
Schreiben mit der Waldorf-Gemeinde hierzu in:
eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de ,
DOKUMENTATION, Seite 1.2 (Schule)
eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de
,
DOKUMENTATION, Seite 3.1
(EV+Eltern)
4.)
Neu und
besser: Progressive Schule!
Ein aufmüpfiges neues Schulkonzept als pädagogische Alternative.
Das
Besondere: Die "Progressive Schule" stellt das Wohlbefinden der Kinder als
verbindliche Vorgabe für pädagogische Tätigkeit in dieser Schulform voran.
Bestimmend
ist die Sicherstellung eines angstfreien Umfeldes und die grundlegende Lernfreude
für Kinder, woraus sich die pädagogische Umgangsweise ergibt.
Lehrinhalte bewegen sich im steten Wandel um den zeitgemäßen und
zukunftsorientierten Anforderungen zu entsprechen. Jährlich hinterfragende
Bewertung der Lehrer durch Schüler und Eltern ist Teil der Konzeption. Diese
Idee befindet sich im Stadium beständiger Weiterentwicklung. Mehr unter
"www.schule-neu-bilden.de"
.
5.)
19.05.2008, ein Elternbrief rüttelt am System.
Anregungen um die Respektierung der Kinderrechte
im Alltag zu erreichen.
Der Elternbrief vom 19.05.2008 an die Hamburger administratven Kräfte
verlangt Änderungen zum Schutz der Kinder gegen die Praktiken der
physischen/seelischen Mißhandlung durch Lehrkräfte und Berufs-Erzieher.
Die Webseite "www.eltern-contra-schulunrecht-hell-a.de",
veröffentlicht das Schreiben auf Seite
5.1, in der Rubrik "DOKU-Senat + Parteien Hamburg 2008",
welches an den Hamburger Senat, die Behörden und Parteien gesandt
worden war. Verwiesen wird auf Mißstände, wie die Nichteinhaltung
von Gesetzen durch Hamburger Institutionen, der mangelnde rechtliche Schutz
für Kinder - und gibt Anregungen für Änderungen in der
Umgangsweise mit Kinder-Rechten.
Die
Reaktion: Niemand wagte es bisher, sich konkret zum Inhalt zum Inhalt
zu äußern. Die meisten der Angesprochenen reagierten mit eisernem
Schweigen.
Nachfolgend eine Kurz-Zusammenfassung der Anregungen:
1.) Rechtsbewußtsein bei Schule und Staatsanwaltschaft erneuern!
Allen schulischen Einrichtungen, wie auch den Strafverfolgungs-Gremien
ist umgehend und mit Nachdruck zu vermitteln, daß zur physischen, auch
die psychische Gewalt gegen Kinder nach §1631 Abs.2 BGB, einen zu ächtenden
Tatbestand darstellt und zur ungeschönten Unrechts-Feststellung und sofortigem
Einschreiten verpflichtet. Sanktions-Möglichkeiten wie Suspendierung
mit Gehaltskürzungen sollten den Wandel beschleunigen können.
2.)
Neue Vorgaben für Staatsanwälte schaffen! Künftig muß
für die Staatsanwaltschaft ausgeschlossen sein, daß Ermittlungsverfahren,
denen die Mißhandlung eines Kindes durch Lehrer, Schulbedienstete, oder
sonstigen Arbeiter des Erziehungsgewerbes zugrunde liegt, mit der Definition
"kein öffentliches Interesse", eingestellt werden kann.
BEGRÜNDUNG: Der §1631 Abs.2 BGB erklärt seelische Verletzungen
und andere entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kindern ausdrücklich für unzulässig.
Somit ist das "Öffentliche Interesse bei psychischer Gewalt gegen Kinder"
- allein auf Grund seiner Existenz als Gesetz - für die Ermittlungsarbeit
der Staatsanwaltschaft als beständige Gegebenheit, zwingend vorgegeben.
3.)
Schlupflöcher schließen! Damit ALLE Angehörigen von
leitenden Schul-Gremien für Rechtswidrigkeiten gegen Kinder zur Verantwortung
gezogen werden können, muß die Verantwortlichkeit und Haftbarmachung
der Einzelnen in einer Gruppen-Konstellation konkret definiert werden.
Begründung: Die Staatsanwaltschaft lehnte in den Ermittlungsverfahren
zu den Anzeigen vom 28.02.07 und 15.05.0, Unrechtsfeststellungen mit Berufung
auf § 170 StPO ab und entließ Schulvorstand und Lehrerschaft aus jeglicher
Mitverantwortung. Die Mitglieder dieser Gremien waren jahrelang auf die Mißhandlung
von Kindern hingewiesen worden, und wurden dennoch nicht auf erforderliche
Weise tätig. Somit konnten weitere gesetzwidrigen Gewalttaten durch Lehrkräfte
geschehen.
4.)
Umgehend ist ein Sonder-Ressort zur Verfolgung von Lehrergewalt gegen Kinder
bei der Schulbehörde und der Staatsanwaltschaft einzurichten.
Als zwingende Vorgabe muß festgeschrieben sein:
Befragung der Kinder, nur durch psychologische Experten.
Umfassende kinderorientierte Aufarbeitung der traumatischen
Erlebnisse bei den Opfern und jenen Kindern, welche durch ihre Zeugenschaft
mit betroffen sind,
5.)
Beschleunigtes Verfahren ohne Ausnahmeregelung oder zusätzliche Beantragung,
bei Vorwürfen gegen Lehrer oder andere Berufstätige des Erziehungswesens,
wegen psychischer und physischer Gewalthandlungen, zwingend vorgeben.
Begründung: Daß, wie geschehen, wegen Gewaltvorhaltungen gegen
einen Lehrer über elf Monate für ein Ermittlungsverfahren verstreichen, mißachtet
die biologischen Reife eines kindlichen Opfers und die Folgen der seelischen
Traumatisierung. Es nützt allein dem Verschleierungs-Bestreben des Täters.
6.)
Lehrertypische Interessenkollision verhindern.
Lehrern wie Schulbediensteten muß, im Zuge des Opferschutzes, strikt
untersagt sein, bei Vorwürfen zu gesetzwidrigen Verfehlungen von Lehrern gegen
Kinder, mit den Opfern und den Mitschülern über den Vorfall zu reden,
um manipulative Einwirkungen zu verhindern. Über die alleinige Gesprächs-Berechtigung
darf nur ein neutreules aussenstehendes Sonder-Ressort verfügen. Es sollte
Sanktionsmöglichkeiten geben, um dies sicherzustellen. (Siehe auch § 110
Hamburger Schulgesetz)
7.)
Vereinsrecht für private Schulen neu reglementieren!
Die Freiräume des Vereinsrechts sind für private Schulen
und damit dem Lehrerstand umgehend einzuschränken!
Begründung: Die vom Vereinsrecht vorgegebene freie Organisation
der Selbstverwaltung für Schulen in freier Trägeschaft begünstigt, daß
sich in Lehrerschaften Machtstrukturen herausbilden, welche die demokratischen
Kontroll-Mechanismen aushebeln und zum Mißbrauch der administrativen Befugnisse
und zum destruktiven Verhalten gegen Kinder und Eltern verleiten.
Gegebenenfalls sind neue gesetzliche Regelungen zu schaffen.
Das
Schreiben vom 19.05.2008 richtete sich
an die politischen Kräfte
der Hansestadt Hamburg.
1. Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herrn Ole von Beust
Behörde für Bildung und Sport, Frau Senatorin Goetsch
Justizbehörde, Herr Justizsenator Till Steffen
Behörde für Inneres, Herr Senator Christoph Ahlhaus
Die Hamburger Parteien
CDU, DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE, FDP.
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